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Tag der offenen Tür 01.08.2009 (27)

                              Bericht aus der Chronik von vor 130 Jahren !

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 Die erste  Freiwillige Feuerwehr wurde 1841 in Meißen gegründet. Nach  gründlicher Vorarbeit war es am
 31.07.1880 auch in Hennstedt so weit.  An diesem Tage fand die Gründungsversammlung statt.
 
 Das Gründungsprotokoll:
 
 
Nachdem von verschiedenen Einwohnern des Kirchortes Hennstedt der Wunsch  ausgesprochen worden
 war,  eine freiwillige Feuerwehr zu bilden, waren die Einwohner H.Dithmer, H Heesch, H.Horstmann und
 R.Blender  erbötig  zur Bildung der freiwilligen Feuerwehr die Sammlung von  Mitgliedern und Beiträgen
 sowie einen Entwurfvon Statuten  vorzunehmen.
 Nachdem dies geschehen, wurde zu dem heutigen Tage eine Versammlung der sich als aktiv erbotenen
 Mitglieder, ordnungsmäßig  berufen und waren erschienen:
 D.Maltzen, H.Dithmer, Johannsen,  R.Blender, H.Horstmann, Nagel, J.Vester, v.Ahnen, Cl.Carstens, 
 H.Schmidt,T.Mehrens, H.Käseler, O.Hennings, c.v.d.Heyde, H.Lembke,  Biegler, H.Heesch, Hilbert,
 T.Sothmann, Nickels,  Cl.Breding, Holling, Rusch, T.Krätiger, Cl.Heesch, Biehl, Axen.
 Von den versammelten  Mitgliedern wurde dann nun folgendes beschlossen:
 Zuerst wurde durch  schriftliche Abstimmung folgende Chargierte gewählt:
 Als Hauptmann  D.Maltzen, als Stellvertreter H.Dithmer,  als Schriftführer  R.Blender.
 Ferner wurden vorläufig, bis das Corps geordnet, als  Steigerführer H.Heesch und
 Spritzenmannschaftsführer Hilbert gewählt.
 Als Mitglieder des Ehrengerichts wurden gewählt von den aktiven Mitgliedern D.Malzen, H.Dithmer, und
 R.Blender,  aus den passiven  Mitgliedern Th.Maass und P.Räter.
 Zur Anschaffung von Uniform und  sonstige Gegenständen wurde das Kommando beauftragt.
 H.Dithmer  und R.Blender wurden beauftragt, mit dem Kirchspielcollegium um  vorläufige Überlassung
 einer  Spritze in Verbindung zu treten.
 Zum Schluß wurde der Entwurf der Statuten vorgelegt, der Versammlung vorgelesen und von derselben
 genehmigt.
 Der Schriftführer beauftragt, die  Statuten an die Kirchspielsvogtei  zur Genehmigung einzusenden.
 Womit geschlossen.
 V. g. u.
 D.Maltzen, Hauptmann R.Blender,  Schriftführer